Gesetzliche Versicherte
Durch meine umfangreiche osteopathische Ausbildung und meiner ordentlichen Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. erfülle ich alle Voraussetzungen, um von gesetzlichen Krankenkassen anerkannt zu werden. Bitte wenden Sie sich vor der Behandlung an Ihre Krankenkasse, ob und in welcher Form die Osteopathie bezuschusst wird. Manche gesetzlichen Krankenkassen verlangen eine ärztliche Bescheinigung (z.B in Form eines Privatrezeptes mit einer Diagnose und der Empfehlung für Osteopathie), welche VOR Beginn der osteopathischen Behandlung ausgestellt sein muss. Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die Behandlungskosten für Osteopathie anteilig übernehmen, finden Sie hier: Krankenkassenliste ansehen
Privat Krankenversicherte oder privat Zusatzversicherte, Beihilfeberechtigte
Hier erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), sofern diese Leistung nicht vertraglich eingeschränkt ist. Mit einem ärztlichen Privatrezept erfolgt die Abrechnung pauschal pro Behandlung.
Osteopathie Selbstzahler
Es ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Die Abrechnung erfolgt pauschal pro Behandlung.
Dauer und Preis
Die Dauer einer Behandlung richtet sich nach der Notwendigkeit und danach, ob es sich um einen Ersttermin mit ausführlicher Anamneseerhebung, oder einen Folgetermin handelt. Ein Termin dauert in der Regel zwischen 50 und 70 Minuten, die Kosten für einen Ersttermin betragen 110 € und liegen zwischen 80 und 100 € für einen Folgetermin. Der Rechnungsbetrag ist unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Kasse nach erbrachter Leistung zu entrichten.